Revierkämpfe auf dem Straßenstrich Bonner Zuhälter mehrfach angeklagt

Bonn · Ein Bonner Staatsanwaltschaft klagt zwei Zuhälter, im Alter von 29 und 27 Jahren unter anderem wegen Schutzgeld-Erpressung an. Sie sollen außerdem einen 39-Jährigen Zuhälter zusammengeschlagen haben.

Zimperlich geht es in der Rotlichtszene nicht zu und die Mittel, um seine Reviere abzustecken, sind ausgesprochen schlagkräftig. So auch in dem Fall von zwei Bonner Zuhältern, die einen 39-Jährigen „Kollegen“ mitten auf dem Bonner Straßenstrich so zusammengeschlagen und getreten haben sollen, dass er mit einer lebensgefährlichen Lungenverletzung in die Klinik musste. Wie Gerichtssprecher Dr. Tobias Gülich bestätigte, hat die Bonner Staatsanwaltschaft die beiden Rotlichtgrößen - 29 und 27 Jahre alt - jetzt wegen schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung angeklagt.

Bei dem erbitterten Revierkampf auf dem Straßenstrich geht es - laut Anklage - um Schutzgelderpressungen. Die beiden Angeklagten sollen wiederholt bereits von dem älteren Kollegen Geld gefordert haben: Für seine Prostituierten, die für ihn auf dem Straßenstrich anschaffen gehen, sollte er pro Tag und Frau 50 Euro zahlen. Aber der 39-Jährige weigerte sich. So kam es am 27. Juni 2017 zu einem Vorspiel. Laut Ermittler sollen die Angeklagten - von drei weiteren Männern eskortiert - den Konkurrenten in Swisttal aufgesucht, ihn und seine Lebensgefährtin (34) aus dem Bett geholt und mit einem Fußtritt ins Gesicht „begrüßt“ haben. Nach weiteren Schlägen mit Holzscheiten und Beil, zog das Quintett wieder ab.

Der 39-Jährige Zuhälter blieb stur. So kam es laut Anklage einen Monat später zum Showdown an der Immenburg. Dem 39-Jährigen gelang es in ein Bordell zu flüchten und die Polizei zu rufen. Aber erst viel später konnten die Ermittler aufklären, wer die brutalen Schläger waren. Denn die Rotlicht-Szene hatte gemauert. Auch die 21-jährige Prostituierte, die in der Nacht noch mit Gewalt in ein Auto gezerrt und gezwungen werden sollte, für die Angeklagten zu arbeiten, hatte die Täter gedeckt. Schließlich hat auch das schwerverletzte Opfer zunächst behauptet, die Angreifer nicht zu kennen. Erst als der 39-Jährige selber in einer anderen Sache festgenommen wurde, soll er Hinweise gegeben haben.

Beide Angeklagte - bereits seit ihrer Jugend im Rotlichtmilieu unterwegs - sind massiv vorbestraft. Der Ältere wurde als 19-Jähriger wegen besonders schwerer Vergewaltigung und brutalen Kindesmissbrauchs einer 13-Jährigen zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Aber auch das „Opfer“ ist kein unbeschriebenes Blatt. Der Zuhälter machte Schlagzeilen, als er an Karsamstag 2017 versucht hatte, das Osterklappern einer Kindergruppe in Swisttal-Ollheim zu verbieten und die Mütter aus seinem Porsche heraus mit dem Tod bedroht hat. Als eine 47-Jährige ihm Widerworte gab, wurde sie vor den Augen der zehn Kinder mit Kickbox-Tritten gegen Brust und Bauch schwerstverletzt und musste in die Klinik. Das Amtsgericht Euskirchen hat ihn im Oktober 2017 zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilt.

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