Verhandlung vor dem Bonner Landgericht Plötzlich war der eingelagerte Hausrat verschwunden

Bonn · Architekt fordert 100.000 Euro Schadensersatz von der Storage-Firma, die sein Hab und Gut verkaufte. Landgericht bejaht seine Ansprüche.

Die Nachricht war für die Familie ein Schock: Die Firma, bei der sie für die Zeit ihres Aufenthalts in Saudi Arabien ihren Hausrat eingelagert hatte, teilte ihnen im Juli 2015 ohne Vorwarnung mit, man habe ihr Hab und Gut veräußert. Eine Woche später standen der Architekt und seine Frau fassungslos in der gemieteten Box in Bonn: Nur noch ein paar Kartons mit Dokumenten waren da, alles andere, was sie angeschafft oder geerbt hatten, war weg. Der Architekt verklagte die Firma auf 101.000 Euro Schadensersatz.

Vor dem Bonner Landgericht schildern der 46-jährige Jens Kolm und seine Frau Simone gestern, wie sehr der Verlust ihres Eigentums sie getroffen hat. Vor allem emotional. „Ich habe keine Erinnerungsstücke mehr an meinen Sohn nach der Geburt, seine ersten Schuhe“, sagt die 49-jährige Kunsthistorikerin. Aber auch der Verlust von Dingen, die nicht wiederzubeschaffen seien, wie von Musikern signierte Erstpressungen, schmerze. „Und auch mein Hochzeitskleid ist weg.“

Wie es überhaupt dazu kommen konnte, ist nicht nur für ihren Anwalt Hans-Jörg Tamoj ein Skandal: Als Jens Kolm 2013 das Angebot einer Ölfirma annahm, in Saudi Arabien ein Kulturzentrum zu bauen und 16 Jahre lang zu betreuen, war der Familienumzug beschlossen. Und so mietete er bei der international tätigen Einlagerungsfirma, die sich selbst Marktführer nennt, in Bonn eine Box für Möbel, Fahrräder und 50 Kisten mit Hausrat für monatlich 230 Euro, die er per Dauerauftrag überwies.

Überweisung klappte nicht

Dass eine Überweisung Ende 2014 nicht direkt klappte, bekam er nicht mit, wie er erklärt. Und er erfuhr auch nicht, dass die Einlagerungsfirma ihm den Vertrag kündigte. Denn die schickte das Schreiben und alle weiteren an die Bonner Adresse, die mit „Empfänger unbekannt verzogen“ zurückkamen. Dabei hatte die Firma seine E-Mail-Adresse.

Die aber nutzte das Unternehmen erst, um ihm mitzuteilen, dass sie seinen gesamten Besitz für 150 Euro an eine Verwertungsfirma verkauft habe. „Ich habe sofort in Bonn angerufen und die Firmenmitarbeiterin vergeblich bekniet, mir den Namen des Verwerters zu sagen“, schildert Kolm. Denn es gehe ihm und seiner Frau ja nicht darum, Kasse zu machen, sondern ihre Sachen zurückzubekommen.

"Ich bin schier entsetzt"

Anwalt Tamoj erklärt: Für ihn sei das Unterschlagung und Veruntreuung, er habe den Verdacht, das Ganze habe System: „Ich bin schier entsetzt.“ Und auch der Vorsitzende der 4. Zivilkammer, Klaus Haller, stellt klar: „Die Firma hat die Sachen rechtswidrig veräußert.“ Er überlegt, den Fall der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Dem Anwalt der Firma rät er dringend zu zahlen.

Hatte der Richter anfangs noch als Vergleichssumme an 30.000 Euro wegen des Zeitwerts im Sinn, so stellt er am Ende fest: „Es ist nach dem heutigen Prozesstag nicht billiger geworden.“ Und fügt hinzu: „Das ist die denkbar schlechteste Werbung für das Unternehmen.“ Zu dem Ehepaar sagt er bedauernd: „Den emotionalen Wert bekommen sie leider nicht bezahlt.“

Zu einer Einigung kommt es nicht. Aber immerhin rückt die Firma am Ende den Namen des Verwerters heraus. Bei ihm will der Architekt heute nachsehen, ob noch etwas zu retten ist. Zumindest eine Vitrine soll „auf wundersame Weise“ aufgetaucht sein. Im Mai wird das Gericht ein Urteil fällen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort