So lief der Prozess Gericht in Bonn verurteilt Schläger von Waldbröl

Bonn · Im vergangenen September wurde ein 40 Jahre alter Familienvater aus Waldbröl todgeprügelt. Jetzt wurden die vier Schläger zu längeren Haftstrafen verurteilt.

Die vier jungen Männer auf der Anklagebank vor dem Bonner Jugendschwurgericht haben den Tod eines Menschen auf dem Gewissen. Am 1. September 2016 war das Quartett in Waldbröl im alkoholisierten Zustand darauf aus, Asylbewerber zu "klatschen".

Doch weil ihnen die drei, auf die sie es abgesehen hatten, entkamen, entlud sich ihre ganze Wut auf einen betrunkenen Familienvater: Der 47-Jährige wurde von ihnen so geschlagen und getreten, dass er neun Tage später an Hirnverletzungen starb. Am Dienstag sprach das Gericht sein Urteil und schickte alle vier hinter Gitter.

Schräg vor den Richtern sitzen vier junge Männer mit gesenkten Köpfen. Ausgerechnet der jüngste, noch mit Kindergesicht, hat dem Familienvater nach Überzeugung des Gerichts den „finalen Schlag“ versetzt, der ihn stürzen und mit dem Hinterkopf ungebremst auf den Asphalt aufschlagen ließ.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei erhielt der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagten vier Jahre, dessen damals 20-jähriger Freund dreieinhalb Jahre Jugendhaft. Der 23-jährige Angeklagte wurde ebenfalls mit vier Jahren Haft bestraft, und der älteste des Quartetts, ein 35-Jähriger, kam mit zweieinhalb Jahren Haft davon. Er hat dem Opfer nach Überzeugung des Gerichts nur einmal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Der 35-Jährige wurde zwischenzeitlich aus der U-Haft entlassen worden und bleibt auch auf freiem Fuß, bis er die Haft antreten muss.

Das Gericht hat nach wochenlangem Prozess keine Zweifel, dass die vier gemeinschaftlich handelten, hielt ihnen aber auch zugute, dass sie ihr Opfer nicht töten, sondern nur verletzen und ihm eine Lektion erteilen wollten, da einer von ihnen noch eine Rechnung mit dem Mann offen hatte.

Als der betrunkene Familienvater nicht aufhörte, sie zu beschimpfen, schlugen und traten sie immer weiter auf ihn ein und forderten ihn auf zu verschwinden. Doch das Opfer rappelte sich immer wieder auf, schimpfte weiter, bis ihn ein Schlag gegen den Kopf traf, der ihn erneut zu Boden streckte. Dabei erlitt er so schwere Kopfverletzungen, dass er am 10. September starb.

Zwar wertete das Gericht unter anderem auch das Verhalten des Opfers als strafmildernd, doch Kammervorsitzender Volker Kunkel hielt dem Quartett vor: "Ein Faustschlag gegen den Kopf birgt immer die Gefahr, dass jemand mit dem Kopf aufschlägt und so schwer verletzt wird, dass er sogar stirbt."

Wie konnte es zu einem solchen Gewaltexzess kommen? Ungebremste Aggression und wohl auch pure Lust an der Gewalt dürften eine wesentliche Rolle gespielt haben. In der Urteilsbegründung fallen immer wieder Begriffe wie „alkoholbedingte Enthemmung“, „destabile Familiensituation“, „Gruppendynamik“, „vielfache strafrechtliche Vorbelastungen“. Bei den beiden Heranwachsenden spricht Richter Kunkel von „Reifeverzögerung“. Im Gefängnis soll eine „Stabilisierung“ erfolgen: „Wir sehen einen nicht unerheblichen Erziehungsbedarf.“ (mit Material von dpa)

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