Unfall nach Rutschpartie in Niederbachem LKW prallt nach Ausweichmanöver in Hauswand

Niederbachem · Der erste Schnee in diesem Winter hat am Montag im Ländchen zu einer Reihe von Unfällen geführt. Spektakulär war vor allem die Rutschpartie eines Zwölf- Tonnen-Lasters in Niederbachem, die erst an der Wand eines Einfamilienhaus in der Bruchbachstraße endete.

Unfall nach Rutschpartie in Niederbachem: LKW prallt nach Ausweichmanöver in Hauswand
Foto: Axel Vogel

Verletzt wurde niemand, aber es entstand hoher Sachschaden. Der Unfall ereignete sich gegen 7.20 Uhr. Nach Mitteilung der Polizei wollte der Fahrer des Zwölftonners, der zu einem der Kindergärten in Niederbachem unterwegs war, von der L 123 auf die Mühlenstraße abbiegen.

Polizei: Fahrer hat genau richtig gehandelt

Wie der Einsatzleiter der Polizei an der Unfallstelle sagte, kam dem Lastwagenfahrer auf der schneeglatten Straße ein anderer Autofahrer entgegen. Der Lkw-Fahrer wollte ausweichen, geriet dabei aber auf die stark abschüssige Straße In der Held, die im weiteren Verlauf zur Bruchbachstraße wird. Laut Polizei war der Zwölftonner dann nicht mehr zu bremsen.

Der Fahrer konnte nur noch versuchen, „den Laster gegen ein Hindernis zu steuern, um zu stoppen“. Das gelang noch Dutzenden Metern Rutschpartie, als der Laster frontal auf die Wand eines Einfamilienhauses an der Bruchbachstraße prallte. Der Fahrer, der den Aufprall unverletzt überstand, habe in der schwierigen Situation genau richtig gehandelt, lobte der Polizist.

Freilich war nicht nur der Laster stark ramponiert. Vor allem registrierte Polizeisprecher Frank Piontek einen hohen Gebäudeschaden: Piontek sprach von „mehreren zehntausend Euro“. Auch das Abschleppen des Lastern gestaltete sich schwierig: Die Hauswand war laut Piontek „so stark beschädigt, dass sie nach der Begutachtung durch einen Sachverständigen abgestützt werden musste“. Erst anschließend konnte der Unfalllaster abgeschleppt werden.

Neben der spektakulären Rutschpartie in Niederbachem registrierte die Polizei weitere witterungsbedingte Unfälle. So war es bereits gegen 5.30 Uhr beim Einfahren in die Töpferstraße in Adendorf zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge gekommen. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf rund 4000 Euro. Um 6.10 Uhr dann die nächste Kollision: Ein Auto war in Fritzdorf auf schneeglatter Fahrbahn in den Straßengraben gerutscht. „Auch hier wurde zum Glück niemand verletzt“, so Polizeisprecher Piontek. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 2 000 Euro.

Mit Blick auf diese zahlreichen Unfälle weisen die Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut darauf hin, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zwingend vorgeschrieben sind. „Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht betrifft alle Kraftfahrzeuge“, so Piontek weiter.

Im Winter mit Sommerreifen fahren kann teuer werden

Und das aus gutem Grund: Mit Tempo 50 steht ein Auto bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern, erklärt er. Mit Sommerreifen erst knapp zehn Meter später. Winterreifen sollten eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern haben. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eisglätte ein Fahrzeug mit Reifen fährt, die nicht die Kennzeichnung „M+S“ oder die „Schneeflocke“ als Symbol haben, „muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen“, betont der Polizeisprecher: „Kommt es aufgrund der vorschriftswidrigen Bereifung zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, sind ein Bußgeld bis zu 120 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister vorgesehen.

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