Versuchte gefährliche Körperverletzung Bonner Lehrer soll 14-Jährige missbraucht haben

Bonn · Ein Vertrauenslehrer an einer weiterführenden Schule in Bonn soll mehrfach mit seiner ehemaligen Schülerin Sex gehabt haben - obwohl er wusste, dass er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit litt. Bald muss sich der Mann vor dem Landgericht verantworten.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Daniel Naupold

Ein ehemaliger Vertrauenslehrer an einer weiterführenden Schule in Bonn muss sich demnächst wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem vor, mehrfach ungeschützten Verkehr mit seiner Ex-Schülerin gehabt zu haben, obwohl er wusste, dass er an einer äußerst ansteckenden Geschlechtskrankheit litt.

Vertrauenslehrer sollen Ansprechpartner bei Problemen innerhalb und außerhalb der Schule sein. Weil sie Liebeskummer hatte, soll sich die 14-Jährige im Frühjahr 2018 an den Lehrer gewandt haben. Der aber, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor, missbrauchte das besondere Vertrauensverhältnis und lud die Jugendliche zu sich nach Hause ein, wo er bei einem ersten Treffen zunächst noch vergeblich versucht haben soll, sie zu küssen. Zwei Tage nach dem Vorfall soll es zu einem weiteren Treffen in seiner Wohnung gekommen sein, das mit ersten sexuellen Handlungen endete. In der Folge soll der Mann dann mehrfach ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem minderjährigen Mädchen gehabt haben. Seine Erkrankung soll er dabei verschwiegen haben.

Um an sein Ziel zu kommen, habe er die der jungen Frau noch fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Jugendliche mit großzügigen Geschenken manipuliert hat – es war die Rede von Gucci-Schuhen, Dessous, einem wertvollen Smartphone und einer Brosche. Spätestens nach den ersten Treffen hatte sich der Angeklagte krankgemeldet, kurz darauf beantragte er eine Beurlaubung vom Dienst. Er ist bis heute nicht in den Schuldienst zurückgekehrt. Angesteckt hatte sich das Opfer bei den Kontakten nicht, hieß es zunächst. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine mehrjährige Haftstrafe.

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