Gutachter finden Rost in Saaldecke Stadthalle in Bad Godesberg kann jederzeit einstürzen

Bad Godesberg · Experten haben an der Stadthalle in Bad Godesberg irreversible Schäden festgestellt. Gravierende Mängel im Saal lassen nur noch den Abriss zu. Die Stadt möchte aber erst noch ein zweites Gutachten abwarten.

 Die Godesberger Stadthalle ist laut einem aktuellen Gutachten einsturzgefährdet.

Die Godesberger Stadthalle ist laut einem aktuellen Gutachten einsturzgefährdet.

Foto: Axel Vogel

2000 Menschen feiern im Dezember ausgelassen in der Godesberger Stadthalle den Bauernschwoof. Dass über ihnen Betonträger bröckeln und einfach zusammenbrechen können – damit rechnet niemand. Auch die Stadt Bonn nicht, die nun durch ein Gutachten den katastrophalen Zustand der Halle attestiert bekommen hat. Die Ingenieure sprechen vom „schlagartigen Versagen“ der Spannbetonkonstruktion und einem „nicht reversiblen“ Zustand. Das Gutachten ist so zu interpretieren, dass zumindest der große Saal des Gebäudes abgerissen werden muss.

Das Ingenieurbüro Henneker und Zillinger hat Anfang Juni die Stadthalle untersucht. Das Gutachten enthält auf 15 Seiten auch ein Fazit und mehrere Fotos (siehe „Auszüge aus dem Gutachten“). Es geht vor allem um die zehn Spannbetonträger, die quer über den großen Saal reichen und mit den seitlich stützenden Säulen der Fassade verbunden sind. An einigen Stellen haben die Ingenieure den Beton weggestemmt, um die fingerdicken Spannstähle freizulegen.

Fehler ist wohl auf Sanierungsarbeiten zurückzuführen

Es „zeigt sich flächige Korrosion der Spannglieder; an mehreren Stellen sind bereits Rostnarben deutlich erkennbar“, schreiben die Gutachter. Und sie machen eine Probe aufs Exempel: „Vorgenannte (korrodierte Spanndrähte) werden mit bloßer Hand vorsichtig nach oben gebogen und brechen bei einem Biegewinkel von rund 20 bis 25 Grad spröde (dabei heller Knall, ähnlich glasartigem Zerbrechen).“

Normalerweise dürfen die Stähle nicht rosten. Dass es dennoch passiert, ist wohl auf Sanierungsarbeiten zurückzuführen. Vermutlich in den 1990er Jahren hatten Installateure beim Anbringen neuer Motoren für die Kronleuchter unsachgemäß in die Spannbetonträger gebohrt. Dass der Fehler nicht früher aufgefallen ist, hängt laut Stadtsprecherin Monika Hörig mit einem Gutachten aus dem Jahr 2008 zusammen: Es „kam aufgrund einer Fehleinschätzung (Stahl- statt Spannbetonbinder) zu dem Ergebnis, dass keine Mängel vorhanden sind.“ 

Das hat nun gravierende Folgen, die das Ingenieurbüro deutlich nennt. Es gehe nicht nur um einzelne Stellen, sondern um großflächige Bereiche, die „in großer Anzahl“ betroffen seien. Deshalb kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass „die Standsicherheit der Tragkonstruktion der großen Halle in diesem Zustand nicht mehr ausreichend gegeben ist.“

Wie und vor allem wann Bauteile versagen, könne man nicht einschätzen – es sei aber möglich, dass es schlagartig passiere oder hätte passieren können. „Dass der Zustand nicht früher erkannt wurde, ist selbstverständlich bedauerlich. Entscheidend sollte bei einer Bewertung des Umstandes aber sein, dass die Verwaltung unmittelbar nach Gewinn der Erkenntnis und rechtzeitig vor Eintritt eines Schadens reagiert hat“, sagt Hörig.

Stadt Bonn möchte zunächst zweites Gutachten abwarten

Ob die Stadthalle abgerissen wird oder nicht, dazu gibt es noch keine konkrete Aussage der Stadt, auch wenn die Formulierungen der Ingenieure keine andere Interpretation zulassen. Zunächst wolle man ein zweites Gutachten abwarten, das Ende Juni vorliegen soll. Eine wichtige Rolle wird – ob nun wie geplant saniert oder doch abgerissen wird – auf jeden Fall der Denkmalschutz spielen. In Einzelfällen, wozu auch die nicht mehr abwendbare Einsturzgefahr zählt, kann aufgehoben werden. „Fragen des Denkmalschutzes“ würden „in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde geklärt“, so Hörig.

Ähnliche Spannbetonkonstruktionen gebe es in Bonn nicht. „Die Unterlagen der anderen Hallen wurden auch bereits gesichtet. Aus Sicherheitsgründen werden derzeit aber alle Unterlagen noch ein weiteres Mal geprüft.“ Alle 1000 Gebäude der Bundesstadt würden regelmäßig kontrolliert. „Art, Umfang und Turnus der Überwachung sind dabei abhängig vom jeweiligen Gefahrenpotential.“  Eine eigene Einheit gebe es dafür nicht, „da neben den beauftragten Prüfungen durch Externe Auffälligkeiten durch die jeweils zuständigen Beschäftigten vor Ort erkannt werden können und bei Bedarf eine Untersuchung veranlasst wird“. Meist spanne man dann den Tüv oder Ingenieurbüros ein. „Die Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten beim SGB ist grundsätzlich ausreichend, um die Ergebnisse von Sachverständigenprüfungen bewerten zu können“, sagt Hörig.

Warum bei der Stadthalle 2008 die ansonsten unkritische Fehleinschätzung des Sachverständigen nicht aufgefallen ist, sei „leider nicht mehr nachvollziehbar“. Durch diese „fehlerhafte Begutachtung“ sei der Stadt nach ersten Erkenntnissen kein Schaden entstanden. „Inwieweit Ansprüche gegen die beteiligten Baufirmen bestehen beziehungsweise umgesetzt werden können, wird derzeit noch geprüft.“

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