Umleitung über Nordbrücke und Südbrücke So soll der Verkehr von der Reuterstraße weggeleitet werden

Bonn · In Bonn wird es keine Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen auf der Reuterstraße und dem Belderberg geben. Stattdessen sollen andere Maßnahmen helfen, die Luftqualität langfristig zu verbessern. Land, Stadt und die Deutsche Umwelthilfe einigten sich auf einen Vergleich.

 Über die Südbrücke (Foto) und die Nordbrücke soll der Verkehr umgeleitet werden.

Über die Südbrücke (Foto) und die Nordbrücke soll der Verkehr umgeleitet werden.

Foto: Benjamin Westhoff/Ronald Friese

Um Punkt 12 Uhr war das Geheimnis gelüftet: Fahrverbote in Bonn auf Reuterstraße und Belderberg für bestimmte Autos wird es nicht geben. Stattdessen soll ein umfassendes Maßnahmenpaket dafür sorgen, dass der Luftreinhalteplan für Bonn umgesetzt und die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden.

Bereits vorige Woche hatten sich Vertreter des Landes NRW und der Deutschen Umwelthilfe in einer Vergleichsverhandlung hinter verschlossenen Türen des Oberverwaltungsgerichts Münster auf den Katalog verständigt. Ursprünglich hatte das OVG über eine Berufung der Landesregierung zu verhandeln. Anlass war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das im November 2018 Fahrverbote für die beiden Hauptverkehrsstraßen zur Einhaltung der Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft für erforderlich erachtet hatte. Im Bemühen um eine Verringerung der Emissionen war die Stadt seitdem nicht untätig, was die Gegenseite nun offenbar kompromissbereiter stimmte als noch vor 14 Monaten in Köln. Viele der Punkte, die sich nun in dem Gesamtkonzept finden, sind bereits in Kraft oder wurden in den vergangenen Monaten öffentlich diskutiert. In Münster fanden sie nun Einzug ins Gerichtsprotokoll.

Reuterstraße in Bonn: Keine Fahrverbote - dafür Umleitung über zwei Brücken
Foto: Grafik GA

Die Punkte im Einzelnen:

  • Der Vergleich: Hier ist festgeschrieben, dass mit den Maßnahmen unverzüglich zu beginnen ist, sofern sie nicht schon eingeleitet wurden. Das Land muss zudem seine Messungen in Bonn weiterführen, monatlich dokumentieren und der Umwelthilfe die Werte übermitteln – ebenso wie den Jahresmittelwert jeder Messstelle, den das Land bis zum 1. März eines jeden Jahres erfassen soll.
  • Was neu ist: Eine Pförtnerampel im Übergangsbereich von Autobahn und Reuterstraße ist derzeit Gegenstand eines Gutachtens. Mit einem Zwischenergebnis ist in sechs bis acht Wochen zu rechnen, heißt es in dem Papier. Sollten sich die Schadstoffwerte bis zum Frühjahr nicht verbessern, müsse diese Option kurzfristig gezogen werden. Heißt: Im Sommer könnte die Pförtnerampel in Höhe der Kirschallee Realität werden.
  • Reuterstraße: Hier bleibt es beim seit Jahresbeginn geltenden Tempo 30 im Abschnitt zwischen Autobahn/Botanischem Garten und Bonner Talweg. Die Beschilderung soll bald bis an den Beginn der Autobahn heranreichen. Und mit Kontrollen ist dort weiter zu rechnen: „Die Stadt Bonn sagt zu, auf der Reuterstraße insbesondere in der Anfangszeit die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung intensiv zu überwachen“, heißt es in einer der Anlagen.
  • Nord-Süd-Verkehr: Autofahrern, die aus Richtung Köln kommend Ziele im Regierungsviertel oder in Bad Godesberg ansteuern, soll als „Vorzugsstrecke“ die rechtsrheinische Autobahn schmackhaft gemacht werden. Das heißt: Statt über den „Tausendfüßler“, die Abfahrt Poppelsdorf, Reuterstraße und B 9 sollen sie die Innenstadt über Nordbrücke, A 59 und Südbrücke umfahren. Bis Ende Februar sollen die Autobahnschilder entsprechend geändert werden.
  • Busse, Radwege, ÖPNV: Hier sollen die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter zur Entspannung beitragen. Der Ausbau von Radwegen und die Umrüstung älterer Busse der Stadtwerke mit Filtern gehören ebenso dazu wie Nachrüstung städtischer Fahrzeuge und die weitere Beschaffung von E-Fahrzeugen. Einig waren sich die Streitparteien vor allem in einer Forderung: dass Bonn auch künftig Bundesmittel für Ticketvergünstigungen erhält.
  • Plan B: Zuletzt waren die Schadstoffwerte an der Reuterstraße im Vergleich zu den Vorjahren gesunken, lagen aber in mehreren Monaten des Jahres 2019 noch über dem zulässigen Grenzwert. Vertreter des Landes zeigten sich in Münster überzeugt, dass die Grenzwerte in Bonn bis Ende 2020, spätestens aber bis Juni 2021 eingehalten werden. Sollte sich im März 2021 herausstellen, dass dies 2020 im Jahresmittel nicht gelang, tritt entsprechend der Münsteraner Einigung eine „Auffanglösung“ in Kraft. Sie betrifft die Reuterstraße und sieht dort dann ultimativ die Einrichtung der Pförtnerampel, die Verlängerung der Tempo-30-Regelung bis in Höhe der Hausdorffstraße sowie die Sperrung der Zufahrt vom „Endenicher Ei“ auf die A565 in Richtung Poppelsdorf vor. Der erhoffte Effekt: zehn Prozent weniger Fahrzeuge, was eine Verminderung von zwei Mikrogramm Stickstoffdioxid zur Folge hätte.
  • Reaktionen: „Der geschlossene Vergleich ist eine gute Nachricht für Bonn“, sagte Oberbürgermeister Ashok Sridharan. „Wir sind sehr zufrieden, dass sich unsere Anstrengungen für bessere Luftqualität positiv auswirken und wir Fahrverbote vermeiden konnten.“ Regierungspräsidentin Gisela Walsken sagte: „Bezirksregierung Köln und die Stadt Bonn haben den Zeitraum während der Aufstellung des Plans genutzt, um effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf den Weg zu bringen. Die vorläufigen Werte an den Messstellen zeigen, dass die Maßnahmen wirken und die Belastungen sinken.“ Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe, erklärte: „Wenn Stadt und Land die nun rechtsverbindlich vereinbarten Maßnahmen zur Verkehrswende in Bonn konsequent durchsetzen, wird nach zehn Jahren Überschreitung des Grenzwerts endlich die saubere Luft in Bonn Wirklichkeit.“
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