Fotos Diese Verstöße kosten bald keine Punkte mehr
"Sonn- und Feiertagsverbot": Ein generelles Sonntagsfahrverbot gab es während der Ölkrise in den 70er Jahren (Foto). "Heute betrifft das nur noch Lkw auf Bundesautobahnen", erläutert Harald Borchert, Abteilungsleiter der Bußgeldstelle des Bonner Straßenverkehrsamtes. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, bekommt dafür künftig keine Punkte mehr.
"Ferienreiseverordnung": Staus sind zum Ferienanfang und -ende die Regel. "In der Hauptreisezeit gilt für Lkw über 7,5 Tonnen teilweise auch ein Samstagsfahrverbot", erläutert Borchert. Wer sich nicht daran hält, bekommt künftig keine Punkte mehr.
"Umweltzone": Umstritten ist die Umweltzone in deutschen Innenstädten ohnehin. Nun kostet es immerhin keinen Punkte mehr, gegen die Vorschriften zu verstoßen.
"Nichtbeachtung von Vorschriften über Bauarbeiten an der Straße": "Es gibt Vorschriften und Fristen für Bauarbeiten im Straßenverkehr. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann die beauftragte Firma dafür belangt werden", erklärt Harald Borchert. Punkte gibt es dafür nun aber nicht mehr.
"Kennzeichen abgedeckt": Wenn das Kennzeichen nicht wie hier mit Eis, sondern mit Folie, Glas oder anderem abgedeckt ist, gab's bisher Punkte. Das ändert sich in Zukunft.
"Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen": Dieses Kurzzeitkennzeichen war bis 2. April 2012 gültig - doch auch wenn es am 3. April noch montiert gewesen wäre, würde es künftig keine Punkte mehr geben.
"Verstoß gegen Saisonkennzeichen": Genau wie mit dem Kurzzeitkennzeichen verhält es sich auch mit dem Saisonkennzeichen. Diese ist nur von Juni bis August gültig.
"Fehlendes Kennzeichen": Auch für ein fehlendes Kennzeichen werden künftig keine Punkte mehr vergeben.
"Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage": "Ein Fahrtenbuch kann angeordnet werden, wenn der Fahrer beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsübertretung nicht festgestellt werden kann", erklärt Harald Borchert. Wer dann gegen diese Auflage verstößt, musste bisher mit Punkten rechnen.
"Nichteinhaltung der Frist für die Abgasuntersuchung": Wer die Frist für die Abgasuntersuchung (AU) nicht einhält, wird künftig nicht mehr mit Punkten bestraft.
"Verstoß gegen die Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern": Lkw über 3,5 Tonnen müssen seit 2006 einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut haben. Ein Verstoß gegen die Prüfpflicht von eben diesem, wird künftig nicht mehr mit Punkten geahndet.
Auch ein Verstoß gegen die Anhänger-, Achs- und Stützlast sowie gegen das Gesamtgewicht, so wie in diesem Extrembeispiel eindrucksvoll demonstriert, bleibt künftig punktefrei.