Bonn und Siegburg Erste Bußgelder wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot

Bonn/Siegburg · Mehrere Menschen in Bonn und Siegburg haben gegen das seit Sonntag gültige Kontaktverbot verstoßen. Beide Städte verhängten die ersten Bußgelder. Auch entdeckten die Ordnungsbeamten eine offene Shisha-Bar sowie eine Spielhalle mit Besuchern.

 Das Ordnungsamt kontrolliert derzeit, ob sich die Menschen an die Regelungen halten.

Das Ordnungsamt kontrolliert derzeit, ob sich die Menschen an die Regelungen halten.

Foto: Peter Kölschbach

In Bonn und Siegburg sind die ersten Bußgelder an Menschen verteilt worden, die sich nicht an das seit Sonntagabend gültige Kontaktverbot gehalten haben. In Bonn wurden bis zum Dienstagnachmittag Anzeigen gegen zwölf Personen geschrieben, die sich trotz Hinweisen und Ermahnungen weiterhin in Gruppen mit mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit aufhielten. Laut Mitteilung der Stadt hielten sich diese auf einem Schulhof, einem Sportplatz oder in einer Parkanlage auf. Diese zwölf Menschen erwartet nun ein ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Die ersten Bußgeldbescheide wurden laut Stadt bereits von der Bußgeldstelle verschickt.

„An dieser Stelle geht es nur mit Null-Toleranz“, so Oberbürgermeister Ashok Sridharan. „Wir wollen von Anfang an ein Zeichen setzen, dass wir ein derartiges unsolidarisches Verhalten nicht dulden und es sehr schnell spürbare Sanktionen nach sich zieht.“ Eine weitere Anzeige erhält der Betreiber einer Shisha-Bar, der diese unerlaubt geöffnet hatte. Er muss mit einem Bußgeld über 4000 Euro rechnen.

Auch in Siegburg haben mehrere Personen in der Nacht zu Dienstag gegen das Kontaktverbot verstoßen. Wie die Stadt Siegburg mitteilte, haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vier Personen in einer Spielhalle an der Roonstraße angetroffen, in der die Spielautomaten in Betrieb waren. Das Ordnungsamt nahm die Personalien auf und machte den Laden wieder dicht. Am Neuenhof erteilte das Ordnungsamt drei Platzverweise, am Kaufland löste sich eine Gruppe Jugendlicher bei Eintreffen der Ordnungskräfte auf.

Die Stadt weist darauf hin, dass es neben den 200 Euro noch höhere Strafen geben kann. Bei öffentlichen Ansammlungen von mehr als zehn Personen liege eine Straftat vor, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Der Betrieb von Cafés, Restaurants, Friseursalons oder Fitnessstudios wird mit mehreren tausend Euro bestraft. Bis zu 25.000 Euro sind es laut dem vom Land NRW erlassenen Bußgeldkatalog bei Wiederholungsfällen.

Die Mehrheit der Siegburger habe sich laut Stadt allerdings vorbildlich verhalten. Bei Kontrollfahrten am Montagnachmittag unter anderem an das Siegwehr, in den Lohmarer Wald, zur Talsperre, zum Seligenthaler Spielplatz, zum Bahnhof und zum Berufskolleg auf der Zange habe das Ordnungsamt keine Verstöße festgestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort