Gutachten liegt vor Bornheim bietet ausreichend Platz für Windenergie

Bornheim · Ein Gutachten identifiziert rund neun Prozent des Bornheimer Stadtgebiets als potenzielle Fläche für Windräder. Der heiß diskutierte Villerücken müsste dabei nicht zwingend berücksichtigt werden.

 In Sechtem drehen sich die Windräder bereits. Auch an anderen Orten in Bornheim bieten sich Flächen an.

In Sechtem drehen sich die Windräder bereits. Auch an anderen Orten in Bornheim bieten sich Flächen an.

Foto: Volker Lannert

Windkraft ja oder nein? Und wenn ja – wo? Diese Fragen beschäftigen in Bornheim seit geraumer Zeit Politik und Bürger. Im Juli 2019 hatte die Stadt ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, wo Windkraftanlagen stehen könnten. Diese sogenannte Potenzialflächenanalyse liegt nun vor und steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Mittwochabend. Ein Ergebnis: Auch ohne Villerücken könnten ausreichend Flächen vorhanden sein.

Planungsbüro stellt Karten vor

Das Planungsbüro ISU wird die Analyse und zugehörige Karten im Ausschuss vorstellen. Die Mitglieder sollen anschließend die Ausschlusskriterien aus der Analyse beraten und die Verwaltung beauftragen, die Öffentlichkeit am Verfahren des „Teilflächennutzungsplans Windenergie“ zu beteiligen. Wie berichtet, soll dieser Konzentrationszonen für Windanlagen identifizieren, um so das übrige Stadtgebiet zur Tabuzone zu erkären. Die Potenzialflächenanalyse soll dem Plan als informelle Grundlage dienen.

Die Analyse führt mögliche harte und weiche Ausschlusskriterien auf. In harten Tabuzonen ist es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, Windräder aufzustellen. Zu ihnen gehören Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen, Hauptversorgungsleitungen, Gewässer, Natur- und Wasserschutzgebiete, Nationalparks und Gebiete mit zu wenig Wind.

In weichen Tabuzonen wäre die Errichtung von Windkraftanlagen zwar möglich, aus städtebaulicher Sicht aber unerwünscht. In diesen Zonen müssen die Belange der Energiegewinnung gegen anderen Belange abgewogen werden. Zu den weichen Kriterien zählen ein Abstand von einem Kilometer zu Wohnbebauung und 350 Metern zu Aussiedlerhöfen, Abstand zu Verkehrsflächen, Hauptversorgungsleitungen, Wäldern und anderen Naturgebieten.

Stadt muss Kriterien begründen

Will die Stadt ein Gebiet zur weichen Tabuzone erklären, muss sie das laut Analyse begründen. Alle Gebiete mit gleichen Voraussetzungen müssen dann ebenfalls zur weichen Tabuzone erklärt werden.

Im nächsten Schritt muss die Stadt in den Gebieten, die übrig bleiben, abwägen, ob die Energiegewinnung oder andere Belange Vorrang haben. Auf diesen sogenannten Potenzialflächen muss laut Gesetz ausreichend Platz für eine langfristige Entwicklung vorhanden sein – damit der Flächennutzungsplan der Windenergienutzung „substanziell Raum verschafft“. Wie viel Fäche das ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Ein gängiger Vorschlag liegt laut Analyse allerdings bei zwei Prozent des Stadtgebiets. Die Analyse schätzt in Bornheim neun Prozent (7,6 Quadratkilometer) als Potenzialfläche ein – inklusive Villerücken. Ohne diesen blieben noch rund vier Prozent (drei Quadratkilometer).

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