Vorfall in Meckenheim Hohe Haftstrafen nach Attacke auf Freund der Tochter gefordert

Meckenheim/Bonn · Im Prozess gegen drei Angeklagte vor dem Bonner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag langjährige Haftstrafen gefordert. Die Männer sollen im vergangenen Juni in Meckenheim den Freund der Tochter durch Schläge mit einem Schraubenschlüssel fast getötet haben.

 Angeklagt sind ein 45-jähriger Familienvater und seine beiden 26- und 27-jährigen Söhne.

Angeklagt sind ein 45-jähriger Familienvater und seine beiden 26- und 27-jährigen Söhne.

Foto: Leif Kubik

Hohe Haftstrafen hat die Staatsanwaltschaft Bonn im Fall eines Vaters und seiner beiden Söhne gefordert, denen ein gemeinschaftlicher Mordversuch am Freund der 17-jährigen Tochter zur Last gelegt wird. Zwölf Jahre Haft für den 45-jährigen Vater und jeweils elf Jahre für seine 26 und 27 Jahre alten Söhne hielt die Staatsanwältin für angemessen.

Der Vater soll in der Nacht zum 20. Juni 2019 bemerkt haben, dass seine Tochter nicht mehr in ihrem Zimmer schlief und seine beiden Söhne zur Suche aufgefordert haben. Am Meckenheimer Waldfriedhof wurde das Trio fündig: Die 17-Jährige lag mit ihrem Freund in dessen Auto.

Mutmaßlich vom Vater wurde der Freund der Tochter mit einem Radkreuzschlüssel lebensgefährlich verletzt. Obwohl am Werkzeug nur die DNA-Spuren des Vaters gefunden wurden, geht die Anklage von gemeinschaftlichem Mordversuch aus. Die Söhne hatten ausgesagt, dass ihr Vater alleine geprügelt habe.

Eine Behauptung, die ihnen die Staatsanwältin nicht glaubte: Dies sei absurd, wenn man sich die Spuren ansehe. Selbst, wenn die Söhne nicht selbst zugeschlagen hätten, gehe sie davon aus, dass sie das Opfer mit Tritten malträtiert und dessen Tod billigend in Kauf genommen hätten. Die Motivation habe darin bestanden, die aus ihrer Sicht befleckte Ehre und das beschädigte Ansehen der Familie zu verteidigen.

Der Vertreter des Vaters forderte eine milde Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Anwälte der Söhne plädierten auf Freispruch für ihre Mandanten.

(dpa)
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