Verhandlung vor dem Kölner Verwaltungsgericht Rheinbacher SPD-Fraktion verklagt Bürgermeister Raetz

Rheinbach/Köln · Der Architektenwettbewerb zur geplanten Bebauung des Pallotti-Areals in Rheinbach kommt vor das Kölner Verwaltungsgericht. Der beklagte Bürgermeister Stefan Raetz hält den juristischen Schritt für „Wahlkampfvorbereitung“ und in der Sache ungerechtfertigt.

 Die Bebauung des einstigen Pallotti-Areals im Rheinbacher Zentrum beschäftigt jetzt das Kölner Verwaltungsgericht.

Die Bebauung des einstigen Pallotti-Areals im Rheinbacher Zentrum beschäftigt jetzt das Kölner Verwaltungsgericht.

Foto: Axel Vogel

Die SPD-Ratsfraktion hat Bürgermeister Stefan Raetz verklagt. Am Kölner Verwaltungsgericht hat der aus Martina Koch, Donate Quadflieg, Dietmar Danz und Georg Wilmers bestehende Vorstand der SPD-Fraktion im Stadtrat eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht, bei der es um die Zuständigkeiten des Verwaltungschefs bezüglich des Architektenwettbewerbs zum Pallotti-Areal geht. Am Donnerstag, 28. Mai, steht unter dem Aktenzeichen 4 K 5819/19 die mündliche Verhandlung auf der Tagesordnung des Gerichts, wie Richterin Lilo Gerdes, Sprecherin des Verwaltungsgerichts (VG) Köln, auf Anfrage des General-Anzeigers bestätigte.

Sozialdemokraten sprechen von „Mauschelei in Reinkultur“

Stein des Anstoßes sind laut SPD-Ratsherr Georg Wilmers „die Alleingänge des Bürgermeisters und der in seinem Auftrag handelnden Stadtverwaltung. Weder bei der Nicht-Ausübung des städtischen Vorverkaufsrechts beim Verkauf von großen Teilen des Pallotti-Areals von den Pallottinern an die heutigen Eigentümer und Investoren noch bei der Abstimmung der Rahmenbedingungen für den Architektenwettbewerb wurden die Ratsmitglieder als gewählte ‚Volksvertreter’ einbezogen“, kritisierte Jurist Wilmers, der seine Fraktion als Rechtsvertreter vor dem VG repräsentieren will. Seine Fraktion hält beide Sachverhalte für einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung.

Als „Mauschelei in Reinkultur“ bezeichnete Wilmers die Tatsache, dass es zur anstehenden Bebauung eines Investors aus Köln keinen offenen Architektenwettbewerb gegeben hat. „Eine Beratung über die Kriterien des Architektenwettbewerbs im Planungsausschusses, zunächst von Raetz angekündigt, fand nicht statt“, erklärte Wilmers.

Dem Fachausschuss sei lediglich der zwischenzeitlich zwischen Bürgermeister und Investoren „ausgehandelte Auslobungstext für den Wettbewerb zur Kenntnis gegeben“ worden. Außerdem vermissen die Sozialdemokraten ein Mitspracherecht bei der Auswahl der ihren Angaben zufolge vom Investor und der Verwaltung gemeinsam ausgesuchten acht Architekturbüros.

Zur Erinnerung: Im Mai vergangenen Jahres hatte sich eine Jury, bestehend aus Vertretern aller Stadtratsfraktionen und der Verwaltung, einmütig für die Pläne des Kölner Architekturbüros Astoc Architects and Planners ausgesprochen. Insgesamt sieben Büros hatten ihre Vorstellungen für das Areal eingereicht.

Dass eine Fraktion ihn vor Gericht zitiert, sieht Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) vor allem im Zeichen der Kommunalwahl am 13. September. „Ich bewerte dies als Wahlkampfvorbereitung. Immerhin ist die Klage eingereicht worden, als noch davon auszugehen war, dass ich erneut antrete“, sagte Raetz dem GA auf Anfrage. „Es ist kein freundlicher Akt von Ratsmitgliedern, den Bürgermeister zu verklagen“, so der Verwaltungschef. Nach wie vor habe er sich in Sachen Architektenwettstreit nichts vorzuwerfen.

„Hier bleibe ich bei meiner Auffassung. Es war ein privater, von den Investoren bezahlter Wettbewerb.“ Laut Raetz sollte der Wettbewerb „lediglich gute Vorstellungen für einen Bebauungsplan liefern“. Das Bebauungsplanverfahren liege „voll in der Hand des Stadtrates“, und auch in der Jury seien alle Fraktionen vertreten gewesen. „Also wird hier niemandem irgendein Recht genommen“, fand Raetz.

Ursprünglich beinhaltete die eingereichte Klage auch die SPD-Kritik daran, dass die Verwaltung beim Verkauf des Pallotti-Areals nicht vom städtischen Vorverkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Inzwischen haben die Sozialdemokraten aber den Teil der Klage bezüglich der Vorkaufsrechte auch gegenüber dem Gericht als erledigt erklärt. Denn: Die Verwaltung sagte jetzt zu, zur nächsten Wahlperiode eine Konkretisierung in der Hauptsatzung beziehungsweise der Zuständigkeitsordnung vorzuschlagen, wie Fachbereichsleiterin Daniela Hoffmann dem GA auf Anfrage sagte.

Zuvor hatte Raetz vorgeschlagen, Entscheidung über den Verzicht zur Ausübung des gesetzlichen Vorverkaufsrechts bei Grundstücksverkäufen der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Rheinbach (wfeg) bis zur Überarbeitung der Hauptsatzung auf den Bürgermeister zu übertragen. Dieses Ansinnen hatte der Haupt- und Finanzausschusses in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit abgelehnt. Lediglich drei Ausschussmitglieder votierten für den Verwaltungsvorschlag, zwölf dagegen, zwei enthielten sich der Stimme.

Die Folge dieses Votums: Alle Vorverkaufsrechte werden nun einzeln im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Gleiches gilt laut Hoffmann auch für alle übrigen Vorverkaufsrechte und Grundstücksangelegenheiten.

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