Keine erhöhte Hochwassergefahr für Heimerzheim Swist kann Niederschlagswasser aus Neubaugebiet aufnehmen

Swisttal-Heimerzheim · Laut Berechnungen des Erftverbands besteht keine erhöhte Hochwassergefahr für die Ortschaft Heimerzheim, wenn Niederschlagswasser aus dem geplanten Neubaugebiet „Am Burggraben“ in die Swist abgeleitet wird.

 Der Entwässerungsgraben am südlichen Ortsrand von Swisttal-Heimerzheim. Er nimmt Niederschlagswasser auf und soll es in die Swist leiten – künftig auch das Regenwasser aus dem Neubaugebiet.

Der Entwässerungsgraben am südlichen Ortsrand von Swisttal-Heimerzheim. Er nimmt Niederschlagswasser auf und soll es in die Swist leiten – künftig auch das Regenwasser aus dem Neubaugebiet.

Foto: Hans-Peter Fuß

Der Erftverband sieht keine erhöhte Hochwassergefahr für die Ortschaft Heimerzheim durch die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem geplanten Neubaugebiet „Am Burggraben“ in die Swist. Das ist das Fazit der Berechnungen des Leiters Fachbereich Hydrologie bei der Erftverband aquatec GmbH, Dipl.-Ing. Horst Werner, die er im Planungs- und Verkehrsausschuss präsentiert hat. „Wenn wir also keinen Unterschied haben, brauchen wir auch keine Regenrückhaltung zu bauen“, stellte er fest. „Es gibt weder aus Hochwassergründen noch aus Gewässerschutzgründen eine Veranlassung, eine Rückhaltung zu bauen.“

Vortrag und Fazit blieben nicht ohne Reaktion der mehr als 40 Zuhörer, größtenteils speziell an dieser Thematik interessierte Heimerzheimer, die ihrem Unverständnis durch ungehaltene Äußerungen Luft machten wie „das ist Volksverdummung“. Werner erläuterte, wie sein Fachbereich Hydrologie mithilfe von Berechnungsmodellen einen „Blick in die Zukunft“ mache, um rechtzeitig abschätzen zu können, wann und wo Hochwasser im Verbandsbereich entstehen.

Schon bei der Präsentation der Hochwasser-Risiko-Karte der Bezirksregierung Köln machte sich Unruhe breit in der Zuhörerschaft. Die setzte sich fort bei der Vorstellung des von ihm erstellten sogenannten Niederschlags-Abfluss-Modells (NAM), bei dem mit Hilfe mathematischer Modellrechnungen festgestellt wird, wo Regenwasser bleibe, wie er sagte.

Demnach wurden diverse Parameter in die Berechnungen einbezogen wie digitale Bodenkarte, digitaler Flächennutzungsplan, digitales Geländemodell und Zeitreihen für Niederschlag und Temperatur. Der gewählte Zeitrahmen für die Modellrechnung umfasste 32 Jahre, konkret zwischen 1. November 1977 und 1. November 2009. In diesem Zeitraum habe es auch große Hochwasser der Swist gegeben. So führte Werner das Hochwasser vom 31. Mai 1984 an, das mit einem Abfluss von 45,1 Kubikmetern pro Sekunde einem sogenannten Jahrhundert-Hochwasser-Ereignis entsprach.

Die rechnerische Langzeitsimulation und Abflussstatistik mit Direkteinleitung aus der Neubaufläche „Am Burggraben“ habe „exakt die gleichen Werte“ ergeben. Werners Fazit: „An der angedachten Einleitungsstelle in die Swist ist, bezogen auf den gegenwärtigen Zustand, keine Veränderung der Hochwasserabflüsse für den Planungszustand festzustellen.

Weder die direkte Einleitung des zusätzlichen Niederschlagswassers noch eine Rückhaltung mit gedrosselter Einleitung beeinflussen den Hochwasserscheitelwert der Swist.“ Zu erklären sei dies mit dem unterschiedlichen Auftreten der Wellenscheitel in der Swist und von der Neubaufläche. Während der Abfluss von der Neubaufläche unmittelbar mit dem fallenden Niederschlag einhergehe, baue sich die Hochwasserwelle in der Swist wesentlich langsamer auf, sodass es keine Überlagerung der Wellenspitzen gebe.

Dies wiederum bedeute, dass eine Rückhaltung und Drosselung der zusätzlichen Niederschlagswasserabflüsse keine zusätzliche Hochwassersicherheit ergeben.

Jürgen Pump (CDU) wies darauf hin, dass aufgrund des Klimawandels die Werte in Zukunft verschieben könnten, man aber zurzeit nur in die Vergangenheit blicken könne. Auch Sven Kraatz (Bündnis90/Die Grünen) betonte, dass der Ausschuss weiterdenken müsse, etwa an Starkregenereignisse mit dramatischen Hochwassern wie vor wenigen Jahren in Wachtberg. Beide Ratsvertreter stimmten überein, dass das Gutachten Rat und Verwaltung nicht weiterbringe, um in punkto Starkregenereignisse Sicherheit für Anwohner zu schaffen.

Weil laut Gutachten Rückhaltebecken und Drosselung keine zusätzliche Hochwassersicherheit geben, wurde entsprechenden Anregungen zur Entwässerung mehrheitlich nicht gefolgt. Geprüft werden soll aber, ob im Bebauungsplan Regelungen wie hauseigene Zisternen auf den Grundstücken im Neubaugebiet festgelegt werden können.

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